Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug)

WARTEZEITREGELUNGEN

Abholung am Flughafen

Erstattungsansprüche gegen die Fluggesellschaft

Erstattungsansprüche gegen die Bundesregierung

Da es einerseits FAIRPORTs Anspruch ist, den Fahrgast am Flughafen nicht warten zu lassen, wenn er abfahrbereit ist, FAIRPORT andererseits nicht (nicht immer und nicht selbstverständlich) beliebig lange auf den Fahrgast nach der zuvor vereinbarten Zeit warten kann, wird eine Zeit vereinbart …

– In Minuten nach tatsächlicher Landung, zu der FAIRPORT ein Fahrzeug zur Abholung bereit stellt.
– Bei vorzeitiger Landung ist keine entsprechend vorzeitige Abholung gemäß obiger Vereinbarung zugesichert.

Nach dieser Zeit und einer Karenzzeit ist die Wartezeit gebührenpflichtig. Weitere Details sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

Unter Landung wird verstanden, die Zeit des Aufsetzens des Flugzeugs auf der Landebahn. Diese Zeit wird im Internet und der Homepage des jeweiligen Flughafens dokumentiert. Zur Zeit der Landung kommt zwingend die „Rollzeit“; das ist die Zeit, die das Flugzeug benötigt, um entweder am Finger anzudocken oder auf dem Rollfeld eine Parkposition einzunehmen.

Wichtig: sofern der Flug eine Verspätung von ca. 3 Stunden (oder mehr) haben könnte, ist es für Erstattungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft entscheidend, wann eine erste Tür des Flugzeuges geöffnet wird und ein erster Fahrgast wirklich aussteigt. Steigt kein Fluggast aus, heißt das, er durfte nicht aussteigen.

FAIRPORT bietet an, die Entschädigungsforderungen gegen eine geringe Gebühr zu beantragen.

Verspätungen (unabhängig vom Grund) hinsichtlich des Erscheinens am Fahrzeug gehen alleine auf das Risiko des Fahrgastes; d.h., langes Warten auf das Erscheinen des Gepäcks am Gepäckband oder gar die Reklamation von nicht erschienenem oder beschädigtem Gepäck ist das Risiko des Fahrgastes. Möglicherweise entstehen ihnen Entschädigungsansprüche gegen den Flughafenbetreiber oder die Bundesregierung.

FAIRPORT wird nach Möglichkeit so lange auf die Fahrgäste warten, bis die mit ihrem Gepäck abfahrbereit sind. Dem Fahrgast steht es jederzeit frei, FAIRPORT von längerem Warten zu entbinden. Der Fahrpreis nebst Wartezeit wird entsprechend berechnet.

FAIRPORT kann das Fahrzeug möglicherweise nicht über 60 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit bereitstellen. Die vertraglich vereinbarte Abholpflicht erlischt nach dieser Zeit. FAIRPORT wird eine Rechnung über die bis dahin angefallene gebührenpflichtige Wartezeit erstellen. FAIRPORT wird dem Fahrgast anbieten, ihn so zeitig wie möglich nach dieser Zeit erneut abzuholen. Der Fahrpreis für die erneute Abholung wird telefonisch vereinbart und, soweit möglich, per WhatsApp oder SIGNAL bestätigt.

Beispiel:

22:00 Uhr … planmäßige Landung
22:45 Uhr … Bestellung
23:00 Uhr … Beginn der kostenpflichtigen Wartezeit
23:45 Uhr … Bereitstellungspflicht erlischt

Es gilt als vereinbart, dass Fahrgast FAIRPORT nach Landung vom Gepäckband aus anruft, spätestens jedoch 30 Minuten nach Landung. Sollte der Fahrgast 45 Minuten nach Landung FAIRPORT weder kontaktiert haben, noch durch FAIRPORT telefonisch oder per WhatsApp oder SIGNAL erreichbar sein (bzw. auf eine WhatsApp- oder SIGNAL-Nachricht geantwortet haben), gilt als Treffpunkt vereinbart und ersetzt alle früheren Vereinbarungen.

Treffpunkte:

Köln-Bonn:
Parkautomat außerhalb des Ankunftsterminals 2 (Ausgang in direkter Verlängerung des Terminals)

Düsseldorf:
Treffpunkt (Meeting Point) bei der Information im Ankunftsterminal auf Höhe des Ausgangs D … zwischen den Gates 2 und 3

 

STORNOREGELUNG

Nach verbindlicher Buchung und Bestätigung des Fahrauftrages durch FAIRPORT ist ein Storno (Rücktritt) – unabhängig vom Grund – innerhalb von 42 Tagen vor Termin kostenpflichtig (1), (2):
bis 42 Tage (1.008 Stunden) vor Abholtermin: 15% des vereinbarten Fahrpreises;
bis 21 Tage (504 Stunden) vor Abholtermin: 25% des Fahrpreises;
bis 14 Tage (336 Stunden) vor Abholtermin: 35% des Fahrpreises;

alternativ kann gegen Zahlung des vereinbarten Fahrpreises ein Gutschein über den Fahrpreisbetrag erworben werden, mit Gültigkeit 12 Monate nach ursprünglich gebuchtem Abholtermin. Pauschalgebühr: € 5,00;

bis 7 Tage (168 Stunden) vor Abholtermin: 50% des vereinbarten Fahrpreises;
bis 3 Tage (72 Stunden) vor Abholtermin: 60% des Fahrpreises;
innerhalb von 24 Stunden vor Abholtermin: 80% des Fahrpreises;
bei Nichterscheinen anlässlich Abholung am Wohnort: 90% des Fahrpreises;
bei Nichterscheinen anlässlich Abholung am Zielort: 100% des Fahrpreises, zzgl. der damit im kausalen Zusammenhang stehenden Park- und Wartezeitgebühren.

Einem nach Buchungsbestätigung geäußerten Wunsch nach früherer als der bestätigten Abholzeit wird FAIRPORT nach Möglichkeit entsprechen; ein Anspruch darauf besteht nicht.

Bei Buchung von sowohl Transfer zum Zielort (nicht nur Flughäfen und Schiffsanleger) und Abholung von dort sind also Stornokosten für beide Fahrten möglich.

Sollte es bei Buchung zu einem Fahrziel und einer späteren Abholung von dort nicht zu erstgebuchter Fahrt kommen – unabhängig vom Grund - so bleibt der Fahrauftrag Letzterer unabhängig davon bestehen. Soll diese Fahrt wegen des Ausfalls der Erstgenannten ebenfalls nicht stattfinden, bedarf es eines Stornos. Kosten entstehen gemäß oben genannter Stornoregelung.

Stornokosten sind innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

Stornokosten sind – unabhängig von der rechnerischen Ermittlung – limitiert auf € 100,00 pro Fahrt (Fahrstrecke) – außer bei Nichterscheinen am Zielort anlässlich einer Abholung dort.

 

AM VORTAG DER FAHRTEN

Um eine versehentliche Nichtabholung seitens FAIRPORT auszuschließen, wird Kunde FAIRPORT am Vortag der Fahrt bis spätestens 20:00 Uhr oder sechs Stunden vor vereinbarter Abholzeit (sofern dies eine frühere Zeit als 20:00 Uhr bedeuten sollte) telefonisch, per WhatsApp oder Email – mit Bitte um Sendungsbestätigung – an die Abholung erinnern. Diese Regelung entfällt, sollte sich FAIRPORT bereits selber am Vortag gemeldet haben. Bei Information über WhatsApp oder Email versichert sich Kunde, dass seine Nachricht FAIRPORT erreicht hat.

Sollte FAIRPORT die Abholung versäumen, ohne dass es diese Erinnerung zuvor gegeben hätte, entsteht Kunde daraus kein Entschädigungsanspruch.

Sollte FAIRPORT trotz dieser Erinnerung ohne Vorliegen eines externen Grundes (z.B. langandauernde Staus während der Anfahrt, Unwetter, Schneechaos, Fahrzeugpanne, plötzliche Erkrankung (Covid) des gebuchten Fahrers) die Abholung versäumen, erstattet FAIRPORT gegen Nachweis eventuelle Differenzkosten einer Ersatzbeförderung in Höhe von bis zu € 50,00; alternativ akzeptiert Kunde die Fahrt mit einem anderen, durch FAIRPORT bestellten Unternehmen. Nachweis der Kosten der Ersatzbeförderung hat bis 20:00 Uhr am Folgetag der gebuchten Fahrt zu erfolgen.

Sollte FAIRPORT wegen Vorliegens eines externen Grundes (siehe oben) die vereinbarte Abholzeit voraussichtlich nicht einhalten können, wird FAIRPORT den Kunden umgehend informieren. Kunde versichert, dass er 60 Minuten vor der vereinbarten Abholzeit jederzeit telefonisch erreichbar ist, bzw. darauf vorbereitet, seine Mailbox abzuhören oder SMS Benachrichtigungen zu lesen. Dem Kunden erwächst kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

Bei privat veranlasster Ersatzbeförderung entsteht kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

Erfolgt eine Fahrt im eigenen PKW und entstehen dadurch Parkgebühren, erstattet FAIRPORT diese Kosten gegen Nachweis bis zu einem Differenzbetrag in Höhe von € 50,00 über den vereinbarten Fahrpreis hinaus. Kunde wird ein kostengünstiges Parkhaus aufsuchen.

Kunde wird FAIRPORT sofort telefonisch informieren (nicht per Mail oder WhatsApp/Messenger), falls zur vereinbarten Zeit kein Fahrzeug erschienen ist. Danach wird Kunde ggf. bis zu 30 Minuten auf ein Fahrzeug warten. Möchte Kunde diese 30 Minuten nicht warten (gemäß Empfehlung von FAIRPORT bei Auftragsannahme und -bestätigung wird immer eine Verzögerung auf dem Weg zum Ziel (insbesondere Flughafen, Bahnhof oder Schiffsanleger) von bis zu 60 Minuten als möglich erwähnt), greift obige Stornokostenregelung.

Alle Abholzeiten sind immer die Wahl des Kunden.

Die Buchungsbestätigung gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 48 Stunden nach Zugang schriftlich zurückgewiesen wird.

Eine Zurückweisung per Mail, WhatsApp, SIGNAL oder SMS wird akzeptiert.

(1) Als Mietwagenunternehmen, spezialisiert auf Fahrten für Urlauber zu den Flughäfen der Region, erhalten wir unsere Fahraufträge häufig schon Monate vor dem Fahrtermin. Anders als z. B. Taxiunternehmen, erhalten wir nur ganz ausnahmsweise Fahraufträge, die wenige Tage nach Buchung oder gar sofort durchgeführt werden sollen. Der Storno einer Buchung führt bei uns also nicht nur zu einem Einnahmeverlust, sondern dem vorausgegangen ist möglicherweise auch schon eine Absage an andere Kunden, die zeitgleich hätten unterwegs sein wollen.

(2) Bitte beachten Sie: Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung könnte auch für die Ihnen durch uns entstehenden Kosten aufkommen. Selbstverständlich erhalten Sie von uns einen Beleg über die an uns geleisteten Zahlungen.